Sandstrahlreinheitsgrade nach ISO 8501/1+2

Qualität nach Norm

Als Teil der Fertigungsverfahren, klassifiziert nach DIN 8580, unterliegt das Sandstrahlen einer Reihe von nationalen und internationalen Normen hinsichtlich der verwendeten Sandstrahl-Anwendungen und Anforderungen an die eingesetzten Strahlmittel, sowie den zu erreichenden Strahlergebnissen um klare und vergleichbare Richtlinien bezüglich der Qualitätseinstufung zu erhalten.

Im Sandstrahl-Centrum Miesitz erfolgt das Strahlen nach den Vorgaben der DIN EN ISO 8501-1 und 2. Unsere Strahlergebnisse, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, entsprechen dem Vorbereitungsgrad Sa 2 ½ nach DIN EN ISO 8501. Auf Kundenwunsch passen wir unser Strahlverfahren an um andere Vorbereitungsgrade zu erreichen oder den Rauheitsgrad / die Rautiefe nach den Vorgaben der DIN EN ISO 8503 anzupassen.
  • DIN EN ISO 8501: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit
  • Teil 1: Rostgrade und Oberflächenvorbereitungsgrade von unbeschichteten Stahloberflächen und Stahloberflächen nach ganzflächigem Entfernen vorhandener Beschichtungen
  • Teil 2: Oberflächenvorbereitungsgrade von beschichteten Oberflächen nach örtlichem Entfernen der vorhandenen Beschichtungen
NORM STRAHLERGEBNIS
ISO 8501/1+2 International Organisation für Standardisierung Rostgrad A: Stahloberfläche mit festhaftendem Zunder bedeckt und in der Hauptsache frei von Rost. Rostgrad C: Stahloberfläche, von der Zunder weggerostet ist oder sich abschaben lässt, die aber nur wenig für das Auge sichtbare, Rostnarben aufweist.
Sa 1 Zunder und Rost sind nur teilweise entfernt. Lediglich loser Zunder, loser Rost und lose Beschichtungen sind entfernt.
Sa 2 Nahezu aller Zunder, Rost und alle Beschichtungen sind entfernt. Auf der Oberfläche dürfen nur so viele fest haftende Reste von Zunder, Rost und Beschichtungen verbleiben, dass keine zusammenhängende Schicht mehr besteht. Nahezu aller Zunder, Rost und alle Beschichtungen sind entfernt. Auf der Oberfläche dürfen nur so viele fest haftende Reste von Zunder, Rost und Beschichtungen verbleiben, dass keine zusammenhängende Schicht mehr besteht.
Sa 2 ½ Zunder, Rost und Beschichtungen sind soweit entfernt, dass Reste lediglich als leichte Schattierungen infolge von Tönungen der Poren sichtbar bleiben. Zunder, Rost und Beschichtungen sind soweit entfernt, dass Reste lediglich als leichte Schattierungen infolge von Tönungen der Poren sichtbar bleiben.
Sa 3 Zunder, Rost und Beschichtungen sind vollständig entfernt.
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